GUTACHTEN
UND GENEHMIGUNGEN
Über
unsere Teilnahme an zahlreichen Baumdiagnose-Seminaren haben wir die
Kompetenz erworben, Bäume zu begutachten und Genehmigungen für
Baumarbeiten bei dem jeweils zuständigen Naturschutzreferat zu
beantragen. Bei besonders komplizierten Fällen haben wir außerdem
die Möglichkeit, einen staatlich vereidigten Baumgutachter als
Berater hinzu zu ziehen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Laut Hamburger Baumschutzverordnung sind Schnittmaßnahmen an
Bäumen, die in 1 Meter Höhe einen Stammdurchmesser von über
25 cm haben, genehmigungspflichtig.

Sucht
das für die Ausnahmegenehmigung zuständige Naturschutzreferat
in Hamburg. Erst die Begriffe: Baumschutz oder Baumfällung
eingeben, danach den Straßennamen. |
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